Vergangene Woche hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes verkündet, die Verurteilung des früheren SS-Mannes Oskar Gröning, des „Buchhalters von Auschwitz“, wegen Beihilfe zum massenhaften Mord durch das Landgericht Lüneburg im vergangenen Jahr unbeanstandet gelassen zu haben. Gewissermaßen hat damit auch die Verurteilung von John Demjanjuk, einst Wachmann im Vernichtungslager Sobibor, wegen Beihilfe zum massenhaften Mord durch das Landgericht München aus dem Jahr 2011 eine Bestätigung erfahren, der vor einer Revisionsentscheidung verstorben war.
Autor: Erardo Cristoforo Rautenbergist Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg. Der Text ist entstanden im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einer Podiumsdiskussion am 7.12.2016 ab 18 Uhr im Senatssaal der Humboldt-Universität in Berlin zur Thematik „Die Auschwitzprozesse und Fritz Bauer“, die von der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit veranstaltet worden ist.
Supplement zu FJ SB Heft 1/2017