Der Beitrag untersucht Bauers Bedeutung bei der strafrechtlichen Auseinandersetzung mit dem NS-Unrecht in der Bundesrepublik. Fast ausnahmslos erhielten 1951 ehemalige Nationalsozia-listen einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung in den öffentlichen Dienst. Bauer kritisierte die daraus resultierende rechtskräftige Nicht-Verurteilung tätiger Richter und Staatsanwälte des Dritten Reichs. Eine juristische Kehrtwende erfolgte aber erst nach mehr als sechs Jahrzehnten. Die Hintergründe dazu erörtert Generalstaatsanwalt Rautenberg in einer Vier-Phasen-Darstellung.
Autor: Prof. Dr. Erardo C. Rautenberg, Generalstaatsanwalt des Landes Brandenburg
Supplement zu FJ SB Heft 2/2016